Hausordnung für den Burgsommer
Stand: Mai 2026
Herzlich willkommen auf der Burg Hardegg. Diese Haus- und Besuchsordnung dient dem Schutz von Personen und Objekten im gesamten Gebäude sowie auf dem Außengelände. Sie ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten der Burg erkennen Sie diese Ordnung sowie alle zur Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Der Zutritt zur Burg ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Diese ist an der Burgkasse sowie online im Vorverkauf erhältlich. Die Burg schließt täglich um 17:00 Uhr; der letzte Einlass erfolgt um 16:00 Uhr.
1. Brandschutz und Allgemeine Sicherheit
Rauchverbot: Auf dem gesamten Burggelände (Innen- und Außenbereiche) herrscht ein striktes Rauchverbot. Dies schließt die Verwendung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern ein.
Feuerverbot: Der Umgang mit offenem Licht, Feuer oder leicht entzündlichen Stoffen ist aufgrund der hohen Brandgefahr streng untersagt.
Waffenverbot: Das Mitführen von Waffen sowie von gefährlichen Gegenständen (z. B. Pyrotechnik, Messer, Repliken) ist auf dem gesamten Areal verboten.
2. Verhalten in den Ausstellungs- und Innenräumen
Berührungsverbot: Es ist untersagt, Exponate, Bilder und Gemälde oder Vitrinen zu berühren. Es ist untersagt, Fenster zu öffnen.
Verzehrverbot: Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. In den Innenräumen ist der Verzehr ausschließlich in den eigens dafür ausgeschilderten Bereichen erlaubt.
Fotografieren und Filmen: Aufnahmen für private Zwecke sind ohne Verwendung von Blitzlicht, Stativen oder Selfiesticks gestattet, sofern beim jeweiligen Exponat kein explizites Verbotsschild angebracht ist. Für kommerzielle Aufnahmen ist eine vorab erteilte schriftliche Genehmigung erforderlich.
Drohnenverbot: Der Einsatz von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Ausnahmen bedürfen einer vorab erteilten schriftlichen Genehmigung.
3. Sicherheit und Wegegebot
Wegegebot: Aus Sicherheitsgründen sowie zum Schutz von Flora und Fauna ist das Verlassen der gekennzeichneten Besucherwege untersagt. Das Klettern auf Mauern, Fensterbrüstungen oder Absperrungen ist strengstens verboten.
Mitnahmeverbot: Das Entfernen oder Mitnehmen von Steinen, Mauerwerksresten, Pflanzen, Pflanzenteilen sowie das Stören oder Mitnehmen von Tieren ist auf dem gesamten Burggelände strengstens untersagt. Die Burganlage steht unter Denkmalschutz.
Aufsichtspflicht: Gruppenleiter, Lehrkräfte und Begleitpersonen tragen die Aufsichtspflicht für ihre Gruppen. Für Kinder und Jugendliche sind deren Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen verantwortlich, um Unfälle zu vermeiden und Beschädigungen an der Burg zu verhindern.
4. Verhalten in Notfällen
Brandfall und Räumung: Im Brandfall oder bei einem ausgelösten Räumungssignal sind die Räumlichkeiten unverzüglich, ruhig und ohne Umwege über die gekennzeichneten Fluchtwege zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Als Sammelplatz dient der ausgewiesene Bereich bei der Burgkasse; bitte verbleiben Sie dort, bis eine Freigabe durch das Personal oder die Einsatzkräfte erfolgt.
Erste Hilfe und Notrufe: Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Notfälle sind dem Burgpersonal umgehend zu melden. Erste-Hilfe-Material befindet sich an den entsprechend gekennzeichneten Standorten. Im Ernstfall gelten die Notrufnummern Feuerwehr 122, Rettung 144, Polizei 133 sowie der Euronotruf 112.
Verdächtige Gegenstände oder Wahrnehmungen: Herrenlose Gegenstände, ungewöhnlicher Brandgeruch oder andere sicherheitsrelevante Beobachtungen sind unverzüglich dem Personal mitzuteilen.
5. Verhalten bei Gewitter und Unwetter
Bei aufziehendem Gewitter sind exponierte Außenbereiche – insbesondere der Burghof und der Ruinenteil – umgehend zu verlassen. Suchen Sie geschützte Innenräume auf und meiden Sie die Nähe von Metallgeländern und einzelnen Bäumen.
Die Burgverwaltung behält sich vor, einzelne Bereiche oder die gesamte Anlage bei Unwetterwarnung, Sturm, Starkregen, Hagel oder Blitzgefahr vorübergehend zu sperren. Den entsprechenden Anordnungen ist Folge zu leisten.
6. Sauberkeit und Mitbringen von Tieren
Sauberkeit: Bitte entsorgen Sie Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern.
Tiere: Freilaufende Tiere sind untersagt. Die Mitnahme von Hunden ist nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb gestattet. Das Burggelände ist weder als Auslaufzone noch als Hundetoilette zu nutzen, etwaige Hinterlassenschaften sind von den Haltern unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen.
7. Haftung und Hausrecht
Haftungsausschluss: Der Aufenthalt auf dem Burggelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle oder Schäden, die durch die Missachtung dieser Hausordnung oder das Verlassen der Wege entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Anweisungen: Den Anweisungen des Personals ist direkt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Regeln können Besucher der Burg verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
Bei Sonderveranstaltungen (Führungen, Konzerte, Hochzeiten, historische Märkte) können ergänzende oder abweichende Regelungen gelten, die rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Diese Haus- und Besucherordnung ist auf der Burg Hardegg öffentlich ausgehängt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.